Willkommen am Bertolt-Brecht-Gymnasium

Das Bertolt-Brecht-Gymnasium ist eine Schule mit offenen Ganztagsangeboten in Brandenburg an der Havel. Die Schule liegt im verkehrsgünstigen und ruhigen Stadtteil Nord. Sie wurde 1964 als polytechnische Oberschule Bertolt Brecht gegründet und nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1991 als Gymnasium weitergeführt. Im Rahmen einer Festveranstaltung im Brandenburger Theater am 10. Februar 1996 wurde unserer Schule erneut der Name Bertolt Brecht verliehen.

Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit, an unserer Schule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Start ins Schuljahr 2021/22 - aktualisiert am 09.08.21

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,


wir hoffen, dass ihr – liebe SchülerInnen – tolle und vor allem erholsame Ferien genießen konntet! Leider hat auch die schönste Zeit des Jahres irgendwann ein Ende. Aber wir freuen uns, Euch ab dem 09.08.2021 mit neuem Elan und vor allem gesund hier an unserem Brecht begrüßen zu dürfen. Dafür möchten wir Euch und Euren Eltern die wichtigsten Informationen und Formulare vorab zur Verfügung stellen.

Bitte informiert Euch regelmäßig über die aktuellen Gegebenheiten. Zur Streuung von Informationen werden auch künftig die Homepage, Moodle und natürlich die persönliche Kommunikation dienen.

Hinweise zu den Anhängen:

Anlage 3 A2 (Einverständniserklärung): Die Eltern bestätigen, dass der Schüler/ die Schülerin sich im Notfall auch in der Schule testen kann. Die Eltern geben ihren Kindern die ausgefüllte Einverständniserklärung mit (Abgabe beim Klassenlehrer oder im Sekretariat 1)

Anlage 3 A1 (Bescheinigung über Selbsttest): Diese müssen die SchülerInnnen jeweils an den 2 Tagen, an denen die Testkontrolle erfolgt, bei sich tragen. Die Testung, welche zu Hause durchgeführt wird, darf nicht länger als 24h zurückliegen. Liegt kein gültiger Testnachweis vor, jedoch aber die Einverständniserklärungder Eltern, darf sich der Schüler/ die Schülerin in der Schule testen. Liegen weder eine Einverständniserklärung, noch ein gültiger Testnachweis vor, darf der Schüler/ die Schülerin das Schulbäude nicht betreten.

Geimpfte Personen: Sind SchülerInnen vollständig geimpft, gilt keine Testpflicht. Der Nachweis über den vollständigen Impfstatus muss beim Klassenlehrer, Tutor bzw. im Sekretariat 1 vorgelegt werden.

Genesene Personen: Genesene Personen zeigen den Nachweis ebenfalls beim Klassenlehrer, Tutor oder im Sekretariat 1 vor. SchülerInnen mit "Genesenenstatus" unterliegen nicht der Testpflicht. Der "Genesenenstatus" entfällt nach 6 Monaten (bitte Datum auf dem Nachweis beachten); ab dann besteht für diese SchülerInnen wieder eine Testpflicht.


WICHTIG: Der Überschaubarkeit halber, werden wir diesen Artikel stetig mit den Neuerungen zum Schuljahresstart aktualisieren und ergänzte oder geänderte Informationen fettgedruckt hervorheben.

* Schülerbrief (siehe Anhang) ergänzt

Englischwoche der 9. Klassen

In der Woche vom 14.06.-18.06. haben einige Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 9 am Projekt „English Interact“ teilgenommen, welches von englischen Muttersprachlerinnen geleitet wurde.
Im Namen aller teilnehmenden Schüler und Schülerinnen wollen wir uns für diese Woche bedanken. Mithilfe verschiedener Aufgaben, Diskussionsrunden und Rollenspielen wurden unsere Englischkenntnisse erweitert und verbessert. Durch den Enthusiasmus der Leiterinnen und die Kreativität der Aufgaben war es eine sehr schöne Woche, die unser Selbstbewusstsein beim Sprechen einer Fremdsprache gefördert hat.
Es war eine gute Vorbereitung für kommende Projekte und für die Prüfung im nächsten Jahr. Wir würden es jedem empfehlen, der Interesse daran hat seine Englischkenntnisse zu verbessern und vertiefen.
Auch ein Dankeschön gilt dem Förderverein des BBG für die Unterstützung dieses Projektes.

Schuljahr 2021/2022

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

dem untenstehenen Schreiben vom MBJS sind erste allgemeine Informationen zum kommenden Schuljahr 2021/2022 zu entnehmen.

 

neue Siebtklässler - Gebrauchsanweisung für die Antigen-Schnelltests

Sehr geehre Eltern,

in den Elternversammlungen am 09.06.21 und 10.06.21 haben Sie die Testkits für die erste Schulwoche nach den Sommerferien erhalten. Nachfolgend finden Sie die Gebrauchsanleitung für die Antigen-Schnelltests. Da im kommenden Schuljahr die Teststrategie bis auf Weiteres weitergeführt wird, haben wir auch die Einverständniserklärung sowie das Kontrollblatt zum Nachweis des negativen Testergebnisses beigefügt.

Unterrichtsorganisation ab dem 07.06.2021 - aktualisiert

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

in Hinblick auf die derzeitigen Inzidenzwerte der Stadt Brandenburg an der Havel, gehen wir davon aus, dass der Präsenzunterricht für alle SchülerInnen ab dem 07.06.2021 wieder aufgenommen werden kann.

Die entsprechenden Informationen des MBJS dazu lauten:

"Ab 7. Juni 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Förderschulen sowie der Schulen des Zweiten Bildungswegs in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Ist der Präsenzunterricht gestartet, bleibt er bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Wird der Wert von 100 dauerhaft überschritten, findet der Unterricht wieder im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt.

Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir Euch/ Sie über die Homepage informieren.


Testpflicht bleibt
Die Testpflicht – also das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche – bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.

Solange der Präsenzunterricht für alle SchülerInnen wieder aufgenommen wird, gilt folgender Ablauf für die Testungen und das Erbringen der Testnachweise:

Alle SchülerInnen testen sich jeweils montags und mittwochs vor dem Unterricht. Die Testnachweise werden an diesen beiden Tagen um 7.30 Uhr durch den jeweiligen Fachlehrer auf dem Schulhof kontrolliert (Ort wie gehabt). Entfällt der 1. Block, wird die Testkontrolle vor dem 2. Block auf dem Schulhof durchgeführt. Für SchülerInnen der Jahrgansstufe 11, die erst zum 2. Block Unterricht haben, gilt Selbiges.


Schülerbetriebspraktika – Maßnahmen der beruflichen Orientierung
Maßnahmen der beruflichen Orientierung (u. a. Schülerbetriebspraktika, Potenzialanalyse, Praxislernen und INISEK 1-Projekte) können wieder aufgenommen werden. Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Berufswahlkompetenz und zur Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Im Falle der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Orientierung sind die geltenden Regelungen der Eindämmungsverordnung sowie die Abstands- und Hygienemaßnahmen stets einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Die Durchführung erfolgt auf fakultativer Basis und ist an die Erteilung von Wechselunterricht gebunden. Kann zum geplanten Durchführungszeitpunkt einer Maßnahme der beruflichen Orientierung aufgrund der Regelungen der Eindämmungsverordnung in einzelnen Jahrgangsstufen der Schule kein Wechselunterricht erteilt werden, so kann für diese Jahrgangsstufen auch keine Maßnahme der beruflichen Orientierung stattfinden."

Informationen zum Essenanbieter:

Der Essenanbieter steht uns ab dem 07.06.21 wieder vollumfänglich zur Verfügung, sodass neben dem Schülercafé auch der Speiseraum wieder betrieben wird. Der Speiseplan ist bereits online einsehbar und Bestellungen können vorgenommen werden. Alle Dauerbestellungen wurden aufgrund der reduzierten Essenversorgung gelöscht, sodass diese durch die SchülerInnen/Eltern wieder neu aufgenommen werden müssen.