Willkommen am Bertolt-Brecht-Gymnasium

Das Bertolt-Brecht-Gymnasium ist eine Schule mit offenen Ganztagsangeboten in Brandenburg an der Havel. Die Schule liegt im verkehrsgünstigen und ruhigen Stadtteil Nord. Sie wurde 1964 als polytechnische Oberschule Bertolt Brecht gegründet und nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1991 als Gymnasium weitergeführt. Im Rahmen einer Festveranstaltung im Brandenburger Theater am 10. Februar 1996 wurde unserer Schule erneut der Name Bertolt Brecht verliehen.

Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit, an unserer Schule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Unterrichtsorganisation ab dem 07.06.2021 - aktualisiert

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

in Hinblick auf die derzeitigen Inzidenzwerte der Stadt Brandenburg an der Havel, gehen wir davon aus, dass der Präsenzunterricht für alle SchülerInnen ab dem 07.06.2021 wieder aufgenommen werden kann.

Die entsprechenden Informationen des MBJS dazu lauten:

"Ab 7. Juni 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Förderschulen sowie der Schulen des Zweiten Bildungswegs in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Ist der Präsenzunterricht gestartet, bleibt er bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Wird der Wert von 100 dauerhaft überschritten, findet der Unterricht wieder im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt.

Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir Euch/ Sie über die Homepage informieren.


Testpflicht bleibt
Die Testpflicht – also das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche – bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.

Solange der Präsenzunterricht für alle SchülerInnen wieder aufgenommen wird, gilt folgender Ablauf für die Testungen und das Erbringen der Testnachweise:

Alle SchülerInnen testen sich jeweils montags und mittwochs vor dem Unterricht. Die Testnachweise werden an diesen beiden Tagen um 7.30 Uhr durch den jeweiligen Fachlehrer auf dem Schulhof kontrolliert (Ort wie gehabt). Entfällt der 1. Block, wird die Testkontrolle vor dem 2. Block auf dem Schulhof durchgeführt. Für SchülerInnen der Jahrgansstufe 11, die erst zum 2. Block Unterricht haben, gilt Selbiges.


Schülerbetriebspraktika – Maßnahmen der beruflichen Orientierung
Maßnahmen der beruflichen Orientierung (u. a. Schülerbetriebspraktika, Potenzialanalyse, Praxislernen und INISEK 1-Projekte) können wieder aufgenommen werden. Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Berufswahlkompetenz und zur Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Im Falle der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Orientierung sind die geltenden Regelungen der Eindämmungsverordnung sowie die Abstands- und Hygienemaßnahmen stets einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Die Durchführung erfolgt auf fakultativer Basis und ist an die Erteilung von Wechselunterricht gebunden. Kann zum geplanten Durchführungszeitpunkt einer Maßnahme der beruflichen Orientierung aufgrund der Regelungen der Eindämmungsverordnung in einzelnen Jahrgangsstufen der Schule kein Wechselunterricht erteilt werden, so kann für diese Jahrgangsstufen auch keine Maßnahme der beruflichen Orientierung stattfinden."

Informationen zum Essenanbieter:

Der Essenanbieter steht uns ab dem 07.06.21 wieder vollumfänglich zur Verfügung, sodass neben dem Schülercafé auch der Speiseraum wieder betrieben wird. Der Speiseplan ist bereits online einsehbar und Bestellungen können vorgenommen werden. Alle Dauerbestellungen wurden aufgrund der reduzierten Essenversorgung gelöscht, sodass diese durch die SchülerInnen/Eltern wieder neu aufgenommen werden müssen.