Willkommen am Bertolt-Brecht-Gymnasium

Das Bertolt-Brecht-Gymnasium ist eine Schule mit offenen Ganztagsangeboten in Brandenburg an der Havel. Die Schule liegt im verkehrsgünstigen und ruhigen Stadtteil Nord. Sie wurde 1964 als polytechnische Oberschule Bertolt Brecht gegründet und nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1991 als Gymnasium weitergeführt. Im Rahmen einer Festveranstaltung im Brandenburger Theater am 10. Februar 1996 wurde unserer Schule erneut der Name Bertolt Brecht verliehen.

Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit, an unserer Schule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Klasse 12: Abiturprüfung Freitag, 30.04.2021

Aufgrund der durch Corona zu treffenden Maßnahmen wird der Einlass für die SchülerInnen örtlich gestaffelt sein.

•    R. Aula:         Einlass über Schulhof, 8.20 Uhr
•    Ku1, Ku2:      Einlass über Seiteneingang Kunstbereich, 8.20 Uhr
•    R. 47, 48:      Einlass 8.20 Uhr

Die Sitz-/ Raumpläne werden den SuS über den Oberstufenkoordinator in Moodle mitgeteilt.


Bitte beachten Sie Folgendes:
-    Jede/r Schüler/in muss den Nachweis über einen Negativtest erbringen (siehe „Dokumentation des Testergebnisse“ -> Homepage 12.04.21).

-    Um einen zügigen und reibungslosen Einlass ins Schulgebäude zu gewährleisten, halten die SchülerInnen den Nachweisbogen bitte am Eingang des Schulgebäudes, wo die Prüfungen stattfinden, griffbereit.

-    Gruppenansammlungen sind zu vermeiden.

Klasse 10: Organisation der Testkontrolle ab 19.04.21

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

wie bereits bekannt ist, müssen alle SchülerInnen die am Präsenzunterricht teilnehmen ab dem 19.04.21 zwei mal wöchentlich einen Coronatest mit negativem Testergebnis nachweisen. Die Dokumentationsbögen dazu sind auf der Homepage im Anhang des Eintrags vom 12.04. zu finden und wurden darüber hinaus auch nach der Deutschprüfung zusätzlich an alle SchülerInnen verteilt.

Die Kontrolle der Testergebnisse muss vor dem Betreten des Schulgebäudes erfolgen. Dafür haben sehen wir im Anhang befindlichen Ablauf vor.

SchülerInnen, die die Einverständniserklärung der Eltern noch nicht abgegeben haben, holen dies bitte zeitnah nach (über Klassenlehrer/ Fachlehrer oder Sekretariat).

SchülerInnen ohne Testnachweis und Einverständniserklärung müssen das Schulgelände infolge der Regelungen verlassen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir alle SchülerInnen darum, den Dokumentationsbogen griffbereit zu haben.

Testpflicht für Präsenzunterricht & Prüfungen Klasse 10 und Abitur

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

ab dem 19.04.21 gilt für alle SchülerInnen, die am Präsenzunterricht teilnehmen die Nachweispflicht über einen negativen Coronatest. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt darüber hinaus für alle Prüfungen in Klasse 10 sowie die Abiturprüfungen. Das Testblatt zur Bestätigung der Testergebnisse müssen die SchülerInnen immer mit sich führen, damit im Falle eines Tests vor Ort der entprechende Vermerk durch die Schule dokumentiert werden kann.

Für die Tests zur Teilnahme am Präsenzunterricht gilt Folgendes: Jede/r Schüler/In testet sich selbst zu Hause am Vorabend/ Morgen des ersten Unterrichtstages in der Woche und am Vorabend/ Morgen des zweiten Unterrichtstages in der Woche.

Die ausführlichen Informationen sowie ein Formblatt für den Testnachweis finden Sie im Anhang.

Unterrichtsorganisation ab dem 12.04.2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,


am 06.04.21 hat das MBJS folgende Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem  12.04.21 veröffentlicht:

„Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im  Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der  Abschlussklassen (Klasse 10 und Klasse 12) [...]. Diese verbleiben im Wechselmodell.

[...]

Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.

Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.

An volljährige Jugendliche können die Tests zur Durchführung direkt ausgehändigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann überein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.“

 

Link: Pressemitteilung des MBJS (externer Link)

Unterrichtsorganisation ab dem 15.03.2021 - aktualisiert am 17.03.

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

am Nachmittag des 08.03.2021 erhielten wir vom MBJS umfangreiche Informationen, wie der Schulbetrieb ab dem 15.03.2021 geregelt sein wird. Wir möchten Euch/Sie nachfolgend über die wesentlichen Dinge informieren:


o    Ab dem 15.03.2021 startet der Präsenzunterricht in Form eines Wechselmodells für alle SchülerInnen von Klassenstufe 7 – 12 (siehe Anlage 1 -> gilt für SEK I und ab dem 18.03. auch für WP 10 und die SEK II).

o    Wechselmodell heißt: Einteilung der Klassen/ Kurse in 2 Gruppen, die an wechselnden Tagen im Präsenzunterricht sind. An den Tagen des Homeschoolings werden Aufgaben, die im Präsenzunterricht erteilt werden, bearbeitet.

o    Informationen zum täglichen Schulbetrieb sind dem Vertretungsplan, der Homepage und Moodle zu entnehmen. Aufgrund des Wechselunterrichts soll die Lernplattform Moodle die Kommunikation zwischen SchülerInnen und KlassenlehrerInnen/ FachlehrerInnen weiterhin unterstützen.

o    Die SchülerInnen der Klassenstufen 7, 8, 9 und 10 erhalten die Einteilung der Gruppen via Moodle bzw. persönlich (Klasse 10) über den/die KlassenlehrerIn.

o    Die SchülerInnen der Wahlpflichtkurse in Klasse 10 erhalten die neue Gruppeneinteilung bis spätestens Freitag (19.03.) über den Kurslehrer (persönlich oder via Moodle). Die neue Gruppeneinteilung soll die Gruppenzuweisung, die durch den Klassenlehrer erfolgt ist, berücksichtigen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass a) nur feste Schülergruppen täglich in der Schule sind und b) SchülerInnen nicht nur für den einen Block Wahlpflichtunterricht zur Schule kommen.

o    Die SchülerInnen der Klassenstufen 11 und 12 erhalten bis spätestens Mittwoch (17.03., über Kurslehrer persönlich oder via Moodle) die neue Einteilung der Gruppen (Gruppe 1: Nachname beginnt mit „A“ – „Ke“;   Gruppe 2: Nachname beginnt mit „Kf“ – „Z“). Dadurch soll gewährleistet werden, dass a) nur feste Schülergruppen täglich in der Schule sind und b) Freiblöcke an einzelnen Tagen weitestgehend reduziert werden.

!Klausuren sind von dieser Regelung ausgenommen!

o    An Tagen, an denen schriftliche Abiturprüfungen bzw. die schriftlichen Prüfungen in Klasse 10 stattfinden, findet kein Präsenzunterricht statt.