Willkommen am Bertolt-Brecht-Gymnasium

Das Bertolt-Brecht-Gymnasium ist eine Schule mit offenen Ganztagsangeboten in Brandenburg an der Havel. Die Schule liegt im verkehrsgünstigen und ruhigen Stadtteil Nord. Sie wurde 1964 als polytechnische Oberschule Bertolt Brecht gegründet und nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1991 als Gymnasium weitergeführt. Im Rahmen einer Festveranstaltung im Brandenburger Theater am 10. Februar 1996 wurde unserer Schule erneut der Name Bertolt Brecht verliehen.

Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit, an unserer Schule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Start ins Schuljahr 2021/22 - aktualisiert am 09.08.21

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,


wir hoffen, dass ihr – liebe SchülerInnen – tolle und vor allem erholsame Ferien genießen konntet! Leider hat auch die schönste Zeit des Jahres irgendwann ein Ende. Aber wir freuen uns, Euch ab dem 09.08.2021 mit neuem Elan und vor allem gesund hier an unserem Brecht begrüßen zu dürfen. Dafür möchten wir Euch und Euren Eltern die wichtigsten Informationen und Formulare vorab zur Verfügung stellen.

Bitte informiert Euch regelmäßig über die aktuellen Gegebenheiten. Zur Streuung von Informationen werden auch künftig die Homepage, Moodle und natürlich die persönliche Kommunikation dienen.

Hinweise zu den Anhängen:

Anlage 3 A2 (Einverständniserklärung): Die Eltern bestätigen, dass der Schüler/ die Schülerin sich im Notfall auch in der Schule testen kann. Die Eltern geben ihren Kindern die ausgefüllte Einverständniserklärung mit (Abgabe beim Klassenlehrer oder im Sekretariat 1)

Anlage 3 A1 (Bescheinigung über Selbsttest): Diese müssen die SchülerInnnen jeweils an den 2 Tagen, an denen die Testkontrolle erfolgt, bei sich tragen. Die Testung, welche zu Hause durchgeführt wird, darf nicht länger als 24h zurückliegen. Liegt kein gültiger Testnachweis vor, jedoch aber die Einverständniserklärungder Eltern, darf sich der Schüler/ die Schülerin in der Schule testen. Liegen weder eine Einverständniserklärung, noch ein gültiger Testnachweis vor, darf der Schüler/ die Schülerin das Schulbäude nicht betreten.

Geimpfte Personen: Sind SchülerInnen vollständig geimpft, gilt keine Testpflicht. Der Nachweis über den vollständigen Impfstatus muss beim Klassenlehrer, Tutor bzw. im Sekretariat 1 vorgelegt werden.

Genesene Personen: Genesene Personen zeigen den Nachweis ebenfalls beim Klassenlehrer, Tutor oder im Sekretariat 1 vor. SchülerInnen mit "Genesenenstatus" unterliegen nicht der Testpflicht. Der "Genesenenstatus" entfällt nach 6 Monaten (bitte Datum auf dem Nachweis beachten); ab dann besteht für diese SchülerInnen wieder eine Testpflicht.


WICHTIG: Der Überschaubarkeit halber, werden wir diesen Artikel stetig mit den Neuerungen zum Schuljahresstart aktualisieren und ergänzte oder geänderte Informationen fettgedruckt hervorheben.

* Schülerbrief (siehe Anhang) ergänzt

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