Willkommen am Bertolt-Brecht-Gymnasium

Das Bertolt-Brecht-Gymnasium ist eine Schule mit offenen Ganztagsangeboten in Brandenburg an der Havel. Die Schule liegt im verkehrsgünstigen und ruhigen Stadtteil Nord. Sie wurde 1964 als polytechnische Oberschule Bertolt Brecht gegründet und nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1991 als Gymnasium weitergeführt. Im Rahmen einer Festveranstaltung im Brandenburger Theater am 10. Februar 1996 wurde unserer Schule erneut der Name Bertolt Brecht verliehen.

Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit, an unserer Schule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Unterrichtsorganisation ab dem 12.04.2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,


am 06.04.21 hat das MBJS folgende Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem  12.04.21 veröffentlicht:

„Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im  Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der  Abschlussklassen (Klasse 10 und Klasse 12) [...]. Diese verbleiben im Wechselmodell.

[...]

Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.

Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.

An volljährige Jugendliche können die Tests zur Durchführung direkt ausgehändigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann überein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.“

 

Link: Pressemitteilung des MBJS (externer Link)