Diese Seite bietet die wesentlichen Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST).
Hinweise zum Abitur
Das Bildungsministerium stellt in der Rubrik Bildungsserver - Abitur eine Terminübersicht sowie die Prüfungsschwerpunkte der einzelnen Fächer zur Verfügung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Für alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe gilt die Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung: GOSTV (Jahrgang 12 im Schuljahr 22/23) und GOSTV (Jahrgänge 10/11 im Schuljahr 22/23) in Verbindung mit den ergänzenden Verwaltungsvorschriften VV-GOSTV , die die Durchführungsbestimmungen enthalten. Daneben findet die VV-Leistungsbewertung Anwendung, etwa bezüglich der Länge der Klausuren.
Der Andere Leistungsnachweis
In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase kann in einem der belegten Fächer einmalig ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu fördern ein selbstgewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.
Festlegungen dazu werden in der GOSTV und VV-GOSTV getroffen.