Elternversammlungen am 30.08. und 31.08.2021

Sehr geehrte Eltern,


für die am 30.08. und 31.8. stattfindenden Elternversammlungen gelten hinsichtlich des Betretens des Schulgebäudes folgende vom MBJS vorgeschriebene Bestimmungen:
 
"Gem. den Bestimmungen der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 2. SARS-CoV-2-UmgV) gilt:
a) Erziehungsberechtigte/Eltern, die zu einem Elternabend die Schule/das Schulgebäude betreten wollen, dürfen dies nur, sofern sie die 3G-Regel erfüllen, d.h., entweder tagesaktuell getestet sind und darüber eine Bescheinigung und ihren Personalausweis/Führerschein vorlegen oder vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen.
 
b) Sie können den Nachweis auch über eine Erklärung über einen von ihnen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis erbringen (entsprechend dem Formularvordruck in der Formularbox).
 
Zu beachten ist weiterhin, dass ärztliche Atteste, mit denen bescheinigt wird, dass ein (Selbst-)Test aus medizinischen Gründen nicht möglich bzw. durchführbar sei, keine Ausnahmen begründen. Das Schulgelände kann dann nicht betreten werden."

Bitte zeigen Sie den entsprechenden Testnachweis den Lehrkräften vor, welche an den Eingängen zum Schulgebäude stehen.

Wir bitten um Beachtung dieser Regelungen.

Vielen Dank.