Testpflicht für Präsenzunterricht & Prüfungen Klasse 10 und Abitur

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

ab dem 19.04.21 gilt für alle SchülerInnen, die am Präsenzunterricht teilnehmen die Nachweispflicht über einen negativen Coronatest. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt darüber hinaus für alle Prüfungen in Klasse 10 sowie die Abiturprüfungen. Das Testblatt zur Bestätigung der Testergebnisse müssen die SchülerInnen immer mit sich führen, damit im Falle eines Tests vor Ort der entprechende Vermerk durch die Schule dokumentiert werden kann.

Für die Tests zur Teilnahme am Präsenzunterricht gilt Folgendes: Jede/r Schüler/In testet sich selbst zu Hause am Vorabend/ Morgen des ersten Unterrichtstages in der Woche und am Vorabend/ Morgen des zweiten Unterrichtstages in der Woche.

Die ausführlichen Informationen sowie ein Formblatt für den Testnachweis finden Sie im Anhang.